Unsere AGB

Die gegenständliche(n) Aufnahme(n) stammt(en) vom Unternehmen 2Print Service Center GmbH, welcher als Urheber gilt. Sie ist/sind urheberrechtlich geschützt und darf/dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Urhebers verwendet werden.

Im Übrigen gelten die vom Fachverbandes Werbung und Marktkommunikation empfohlenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen als vereinbart.

BEIGESTELLTE MATERIALIEN UND DATEN 

(1)Vom Auftraggeber beigestellte Materialien, wie Vorlagen, Klischees, Filme, Datenträger aller Art, Papier usw., sind franko Betrieb des Auftragnehmers anzuliefern. Der Eingang wird bestätigt ohne Gewähr für die Richtigkeit der in den Lieferdokumenten angegebenen Menge. Der Auftragnehmer ist erst in der Lage, während des Produktionsprozesses eine ordnungsgemäße Übernahme und Überprüfung durchzuführen und haftet lediglich für solche Schäden, die durch eigenes Verschulden (siehe Abschnitt XI) ent-standen sind. Für den Auftragnehmer besteht keine Prüf- und Warnpflicht bezüglich der vom Auftraggeber selbst oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten angelieferten oder übertragenen Materialien, Daten (z.B. per ISDN) und Druckvorrichtungen wie beigestelltem Satz, Reindrucken und dgl., Disketten, Filmen usw. Insbesondere wird bei beigestellten Datenträgern bzw. übertragenen Daten die Richtigkeit der gespeicherten Daten (Texte, Bilder) nicht mehr vom Auftragnehmer überprüft. Es besteht auch keinerlei Haftung des Auftragnehmers für Fehler in und mit derartigen vom Auftraggeber direkt oder indirekt beigestellten Druckvorrichtungen, sowie für Fehler beim Endprodukt, die auf mangelhaft gelieferte Daten zurückzuführen sind. Sollte eine Überprüfung durch den Auftragnehmer vom Auftraggeber gefordert werden, so wird diese sowie eine etwaige Korrektur separat verrechnet. 

(2) Vom Auftraggeber dem Auftrag zugrundegelegte Vorlagen (z.B. Computerausdrucke, Digital-Proofs) sind nicht verbindlich. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß das Endprodukt Farbabweichungen enthalten kann, die durch die unterschiedlichen Fertigungsverfahren bedingt sind. Sollte eine verbindliche Vorlage gewünscht werden, müßte ein zusätzlich kostenpflichtiger Andruck erstellt werden.

MUSTERABDRUCKE, DRUCKFREIGABE

Musterabdrucke sind vom Auftraggeber auf Richtigkeit betreffend aller von ihm gestellten Anforderungen zu überprüfen. Mit der Freigabe zum Druck übernimmt der Auftraggeber die volle Haftung für eventuelle Fehler. Bei übersehenen Fehlern, insbesonders Recht-schreibfehlern, trägt der Auftraggeber nach Freigabe die volle Haftung.

URHEBERRECHT

Wir gehen bei der Vervielfältigung der uns übergebenen Vorlagen davon aus, daß der Auftraggeber im Besitz der entsprechenden Urheberrechte ist. Alle Aufträge werden unter der Bedingung angenommen, daß uns der Auftraggeber für etwaige Verletzungen von Rechtsvorschriften, insbesondere Urheber-, Persönlichkeits- und Medienrechte, schad- und klaglos hält. Alle unsere Kopierer sind bei der Literar Mechana Verwertungs-gesellschaft entpflichtet.

AUFTRAGSABMACHUNG 

Alle Auftragsabmachungen einschließlich nachträglicher Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Mündliche Abreden, z.B. durch Mitarbeiter des Außendienstes, soweit sie nicht schriftlich bestätigt werden, gelten als nicht erfolgt.